Kompetenz bei Insolvenz

Gerade zu Beginn eines Insolvenzverfahrens kann durch eine zielgerechte und effiziente Zusammenarbeit mit uns als unternehmensfremden Fachleuten die Werthaltigkeit der Forderungen aus teilfertigen und fertigen Bauten erhalten werden.

Wir sind von Insolvenzverwaltern und Banken damit beauftragt Verhandlungen hinsichtlich Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen, Bürgschaften sowie sämtliche Verhandlungen in Verbindung mit Zwischenrechnungen und Schlussrechnungen zu führen und solche zu stellen.

Unsere Vergütungen sind im Wesentlichen erfolgsorientiert, d.h. Kosten für unsere Tätigkeit fallen für den Insolvenzverwalter erst nach Realisierung der Forderungen an.

Wir vermarkten im Rahmen von Insolvenzverfahren Grundstücke und Immobilien bzw. bereiten diese mit Projektentwicklern entsprechend zur Verkaufsreife auf. Weiterhin werden sanierungsfähige Unternehmensteile und einzelne Bauobjekte von uns beurteilt und in andere Unternehmen integriert.